Wir wollen ein NRW, das unkompliziert und mobil ist

Unkomplizierter Staat - Bürokratieabbau

Wir wollen einen unkomplizierten Staat. Er soll es den Bürgerinnen und Bürgern einfach machen und keine zusätzlichen Hürden aufbauen. Viele bürokratische Fesseln haben wir durch unsere Entfesselungsoffensive bereits gelöst und Bürokratie abgebaut. Diesen Weg wollen wir fortsetzen mit dem Ziel, dass nicht notwendige Gesetze, Verbote und Vorschriften entfallen. Die Pandemie hat zudem gezeigt, was alles digital möglich ist.

Ein umfassender Modernisierungs- und Entfesselungskurs hilft nicht nur Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Er sichert auch die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Auch das hat die Pandemie gezeigt: Wir brauchen einen schlanken und agilen Staat, der, wenn es notwendig ist, schnell handeln kann.

 

Recht auf digitale Erledigung

Es soll zukünftig für alle Verwaltungsangebote ein Digitalisierungs-Grundsatz gelten. Jeder Kontakt mit der Verwaltung soll auch digital möglich sein – wenn gewünscht, vom heimischen Sofa statt im Bürgerbüro. Wir wollen so ein Recht auf digitale Erledigung umsetzen. Rechtliche Hürden für eine elektronische Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen müssen systematisch weiter abgebaut werden. Die Vorgänge, die aus rechtlichen Gründen ein persönliches Erscheinen zwingend machen, wollen wir auf ein Minimum reduzieren.

 

Once-Only-Garantie für umfassenden Bürokratieabbau einführen

Wir setzen uns dafür ein, digitale Prozesse landesweit so zu gestalten, dass Digitalisierung nicht zur Belastung wird, weil sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen beispielsweise Daten für ganz verschiedene Vorgänge immer wieder neu eingeben müssen. Um das zu verhindern, wollen wir eine Once-Only-Garantie einführen. Wenn Personen und Unternehmen bestimmte Standardinformationen und Daten an Behörden nur noch einmal übermitteln müssen, kann ein umfassender Bürokratieabbau durch Digitalisierung auch wirklich gelingen. Konkret gilt das zum Beispiel für die Digitalisierung im Bereich des Datenaustauschs zwischen der Finanzverwaltung und den Gewerbebehörden oder bei der Einrichtung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer. 

 

Einfachen Zugang für Gewerbe wie Private sicherstellen

Der Aufbau des Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP) ist ein großer Fortschritt: Mit diesem zentralen digitalen Zugangstor für alle wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen geht Nordrhein-Westfalen als Pionier voran. Wir haben damit möglich gemacht, vom eigenen Sofa aus ein Gewerbe anzumelden. Mit klarer Nutzerorientierung und ganzheitlichem Ansatz wird das WSP umfassend intelligente Onlinedienste zur Verfügung stellen, als Datencockpit fungieren und mit KI gestütztem Wirtschaftsassistent unter anderem das Once-Only-Prinzip ermöglichen. Bis Ende 2021 haben wir rund 250 Verwaltungsleistungen in das WSP integriert und damit in weitem Umfang Behördengänge erspart. Im Jahr 2022 folgen weitere 250 Verwaltungsleistungen. Noch bis Ende 2022 sollen auch Bürgerinnen und Bürger über ein digitales Bürgerportal einen einfachen und digitalen Zugang zu Dienstleistungen der Verwaltung bekommen. Das digitale Bürgeramt wird so Realität.

 

Bürokratie-Lasten weiter reduzieren

Weil gerade kleine und mittlere Unternehmen besonders unter übermäßigen bürokratischen Vorgaben leiden, wollen wir neue Bürokratie-Lasten verhindern und bestehende Pflichten für sie befristen oder regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wenn sie nicht mehr notwendig sind, schaffen wir sie ab oder machen sie unkomplizierter. Allen voran wollen wir die Melde- und Statistikpflichten radikal reduzieren. Künstliche Intelligenz, Open Data und radikaler Einsatz digitaler Werkzeuge wollen wir dazu nutzen, viele Arbeitsstunden bei kleinen und mittleren Unternehmen überflüssig zu machen. Dazu gehört etwa die Einführung des One-in-One-out-Prinzips.

Wir wollen für einen weiteren Abbau von Bürokratie auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes stärker einbeziehen. Für sie soll ein Prämiensystem eingeführt werden, das konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau in angemessener Höhe vergütet.

Als Ausdruck überbordender Bürokratie nehmen Betroffene die vielfältigen Dokumentationspflichten wahr – zumal, wenn sich deren Notwendigkeit nicht erschließt. Wir wollen deswegen Dokumentationspflichten regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Ebenso wollen wir den Kontakt mit Verwaltungen nach dem One-Stop-Shop-Prinzip so vereinfachen, dass Bürgerinnen und Bürger in einer Angelegenheit nicht verschiedene Verwaltungsstellen selbst kontaktieren müssen, sondern Abstimmungen zwischen beteiligten Behörden durch eine Ansprechperson in der Verwaltung koordiniert werden.

Zudem ist unser Bestreben, dass, wo kein Bürokratieabbau stattfinden kann, zumindest Erleichterungen erzielt werden. Dies kann zum Beispiel durch einfachere Formulierungen, Standardisierungen, technische Vereinfachungen und andere praxisorientiertere Ausgestaltung der betroffenen Regelung geschehen, die Regeln leichter anwendbar machen und Zeit sparen.

Europa- oder bundesrechtliche Vorgaben sollen weiterhin höchstens 1:1 umgesetzt und nicht verkompliziert werden. Unser Anspruch ist, die unkomplizierteste Regelung aller Bundesländer zu haben.

 

Bürokratieabbau automatisieren

Wir wollen die Anwendbarkeit neuer Technologien für digitale Prozesse und Dienstleistungen öffentlicher Verwaltungen weiter vorantreiben. Die Blockchain-Technologie macht es möglich, dass Verwaltungsvorgänge, Dokumente sowie die verschiedensten Bürger- und Registerdaten behördenübergreifend koordiniert und datenschutzkonform digital verwaltet werden können. In Verbindung mit KI-Anwendungen lassen sich ganze Verwaltungsvorgänge und Bürokratieabbau automatisieren. Das führt nachhaltig zu erheblichen Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.

Die zahlreichen und umfassenden informationstechnologischen Systeme einer digital transformierten Verwaltung müssen sich in der gleichen Geschwindigkeit technisch weiterentwickeln, wie die Digitalisierung außerhalb der Verwaltung schon vorangeschritten ist. Wir wollen, dass die öffentlichen IT-Dienstleister Partnerschaften mit der IT-Wirtschaft eingehen, die einen Know-How-Transfer garantieren. Auch IT-Cloud-Angebote, die Hyperscaler schon heute hoch automatisiert zur parallelen Nutzung anbieten, wollen wir noch stärker in den Blick nehmen. Nur so ist das für eine umfängliche digitale Transformation erforderliche Tempo erreichbar, das auch den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger sowie den Unternehmen in NRW entspricht. Wir setzen uns zudem für die Ansiedlung eines Hyperscaler-Rechenzentrums als Datendrehkreuz ein. Wir forcieren die räumliche und technische Integration eines souveränen Hyperscalers für die digitale Verwaltung. Damit geht Nordrhein-Westfalen einen entscheidenden Schritt voran: Wir schaffen den zentralen Knoten in der bundesweiten Verwaltungscloud.

Die in einem Hyperscaler betriebene ‚Private Cloud‘, die hohen Datenschutz- und Datensouveränitätsanforderungen gerecht wird, ermöglicht zudem eine weitreichende und schnelle Konsolidierung der heterogenen IT-Landschaft der Landesverwaltung und damit eine Kostenreduktion. Damit wird durch Reduktion der Aufgaben dem spürbaren Fachkräftemangel im IT-Bereich entgegengetreten. Ziel all dieser strategischen Neuausrichtungen ist es, dass NRW seine Vorreiterrolle im Bereich der digitalen Transformation der Verwaltungen weiter ausbaut.

 

Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Drohnenanwendung zur „behördlichen Aufgabenerfüllung“

Behörden können Drohnen zum Beispiel zur Suche von Vermissten, zum Aufspüren von Bränden und zur Feststellung von Umweltverschmutzungen einsetzen. Der Einsatz von Drohnen und der Umgang mit den gewonnenen Daten durch die Behörden ist derzeit noch weitgehend ungeregelt. Da fast alle Drohnen mit einer hochauflösenden Kamera ausgestattet sind bzw. werden können, können auch leicht personenbezogene Daten erfasst oder die Privatsphäre beeinträchtigt werden. Wir wollen deshalb Regelungen zur Speicherung und Löschung erhobener Daten durch Behörden mittels Drohnen treffen, um die persönlichen Daten zu schützen.

 

Verbraucherschutz

Wir wollen mündige Verbraucherinnen und Verbraucher stärken. Sie müssen ihre Entscheidungen frei und unabhängig treffen können. Wir wollen Rahmenbedingungen so setzen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor Zwängen und Ausbeutung geschützt werden. Wir setzen auf Information und moderne Beratungsangebote. Eine Bevormundung lehnen wir ab, wir setzen vielmehr auf Selbstbestimmung und eigenverantwortliche Entscheidungen.

 

Digitale Verbraucherberatung ausweiten 

Wir wollen die digitale Verbraucherberatung ausweiten und damit das Angebot der Verbraucherzentralen umfänglicher, schneller und kostengünstig zugänglich machen. Bereits heute gibt es zu einzelnen Themen digitale Angebote. Diese wollen wir ausweiten. Alles, was offline angeboten wird, sollte auch online verfügbar sein, entweder als Beratungstermin oder als Informationsangebot on demand. Wir wollen damit eine schnellere Terminvergabe ermöglichen und zugleich ein größeres Themenspektrum abdecken.

 

Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenzberatung

Wir wollen eine zweite Chance ermöglichen, wenn im Leben einmal nicht alles geradlinig verläuft. Gerade dann, wenn jemand durch äußere Einflüsse oder private Probleme in eine finanzielle Schieflage gerät, ist Hilfe notwendig. Aus diesem Grund wollen wir die Schuldnerberatungen in den Kommunen stärken und parallele Strukturen für eine bessere Beratung zusammenführen.

 

Datenschutz stärken

Wir setzen uns für einen wirksamen Datenschutz ein, der die Privatsphäre von Einzelpersonen ebenso schützt wie sensible Daten von Unternehmen. Wir wollen das Bewusstsein für den Datenschutz in allen gesellschaftlichen Bereichen stärken. Zugleich dürfen analoge Datenschutzregeln nicht zu bürokratischen Hürden für digitale Dienste werden, die so die Entstehung von Neuem verhindern. Datensouveränität der Bürgerinnen und Bürger ist hier unsere Leitlinie. Wir wollen einen Austausch zwischen Wirtschaft, Behörden und der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit fördern, um Fortentwicklungsmöglichkeiten bei rechtlichen Vorgaben zu identifizieren und umzusetzen.

 

Moderne und bürgerfreundliche Verwaltung

Eine moderne Verwaltung ist entscheidend für das Funktionieren unseres Staates. Sie steht in unmittelbarem Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern und prägt damit das Bild eben jenes Staates. Die Verwaltung muss deswegen agil bleiben, damit sie mit der Lebenswirklichkeit Schritt hält. Wir wollen einen Paradigmenwechsel hin zu einer bürgerzentrierten Verwaltung, die die Menschen abholt und alle Angebote und Dienstleistungen aus der Sicht von Bürgerinnen und Bürgern Bürger betrachtet. Wir wollen Verwaltung neu denken und neu machen, indem wir perspektivisch alle Verwaltungsleistungen digital beantragbar machen und sie nach Lebenslagen gliedern, nicht nach Verwaltungslogik, internen Zuständigkeiten oder Kompetenzzuordnungen. Verwaltung muss als Service für die Bürgerinnen und Bürger auf Augenhöhe begriffen werden. Deshalb wollen wir mehr Flexibilität und mehr Agilität in den Verwaltungen unseres Landes und der Kommunen, um auch auf Krisen gut und schnell reagieren zu können. Die letzten Jahre haben uns eindrücklich gezeigt, dass durchnummerierte Vordrucke keine Antwort auf besondere Herausforderungen sind.

Eine moderne Verwaltung kommt nicht nur allen Bürgerinnen und Bürgern, sondern in gleichem Maße auch den Beschäftigten im öffentlichen Dienst zugute – davon sind wir überzeugt. Weniger Arbeitsüberlastung und Stress, Konflikte mit lange wartenden Bürgerinnen und Bürgern entfallen. Zudem wird die Verwaltung als moderner Arbeitgeber für Bewerberinnen und Bewerber attraktiver. Zufriedene Kundinnen und Kunden, zeitlich flexibleres Arbeiten durch digitalisierte Prozesse und das Vermeiden hoher Aktenberge sorgen für ein besseres Arbeitsklima und sind auch ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Dienst.

Wir wollen, dass in einer Welt im Wandel auch die Verwaltung agil bleibt. Deswegen wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass Beschäftigte in den Bereichen der öffentlichen Verwaltung, in denen dies sinnvoll ist, mindestens alle zehn Jahre für acht Wochen ein Praktikum in einem Unternehmen außerhalb der öffentlichen Hand machen können. Die konkrete Umsetzung wollen wir zunächst modellhaft erproben und dann landesweit ausrollen. Durch neue Perspektiven und den Blick von außen wollen wir den Modernisierungsantrieb aus der Verwaltung heraus stärken. Gerade der digitale Staat profitiert durch Seiteneinsteiger wie durch Seiteneinblicke und kann so ein besserer Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger sein.

Um Nordrhein-Westfalen als Wirtschaftsstandort unter anderem für Gründerinnen und Gründer und die Ansiedlung international agierender Unternehmen noch attraktiver zu machen, soll der Kontakt zur Verwaltung für internationale Akteure so einfach wie möglich sein. Für dieses Ziel soll auch Englisch zweite Verwaltungssprache in den Behörden werden.

 

Digitale Verwaltung ausbauen

Der Weg zu einer bürgerfreundlichen – weil transparenten und zeitsparenden – Verwaltung führt über die möglichst medienbruchfreie und vollständige Digitalisierung auf und zwischen allen Verwaltungsebenen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Digitalisierung der Landesverwaltung haben wir in der zurückliegenden Legislaturperiode deutlich beschleunigt – bis 2025 wollen wir dies auch flächendeckend für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Unternehmen erfahrbar machen.

Für die kommunale Ebene wollen wir die Ergebnisse aus den digitalen Modellregionen für alle Kommunen nutzbar machen und innovative Lösungen flächendeckend ausrollen – zum Beispiel die Smart-City-App. Dies gilt auch für digitale Lösungen, die das Land zentral bereitstellt (wie unser Kommunal- oder das Beteiligungsportal) oder im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes entwickelt hat. Wir wollen, dass perspektivisch jede Stadt und jede Gemeinde in Nordrhein-Westfalen von diesen Lösungen profitieren kann.

Mit Blick auf den Digitalisierungsprozess im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes steht für uns das ‚Einer für Alle‘-Prinzip im Vordergrund. Es beinhaltet, dass Länder und Kommunen für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen nicht jeweils eigenständige Lösungen entwickeln, sondern von einer Gebietskörperschaft entwickelte Services auch von anderen nachgenutzt werden. Das Land hat für den vom Onlinezugangsgesetz gezogenen Zeitrahmen bis Ende 2022 eine umfassende Anschubfinanzierung nicht nur im Rahmen der ‚Digitalen Modellregionen‘ bereitgestellt. Wir wollen, dass für ein nachhaltiges Angebot digitalisierter Verwaltungsleistungen die Nutzung der Online-Services, die auf zentralen Portalen des Landes betrieben werden, für die Kommunen auch nach 2022 kostenfrei möglich ist. In diesem Rahmen streben wir einen Konsens an, der die Fragen der kostenfreien freiwilligen kommunalen Nachnutzung regelt. Wir werden versuchen, die kommunale Ebene über die Kommunalen Spitzenverbände für ein solches gemeinsames Vorgehen zu gewinnen.

Auf Bundesebene ist Nordrhein-Westfalen Treiber der Digitalisierung. Dazu gehört, dass wir hier erfolgreich eingeführte Lösungen anderen Bundesländern zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel das Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder Fachportale, die bereits eine Vielzahl digitalisierter Verwaltungsverfahren bündeln. Wir setzen uns weiter für die Weiterentwicklung des reinen Onlinezugangs zu einer wirklichen Online-Abwicklung ein.

 

Online-Abwicklung von Verwaltungsleistungen („OZG 2.0“) 

Die Kommunen sind die Hauptakteure der Verwaltung. Sie erbringen mit Abstand die meisten Leistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Sie handeln jedoch in der überwiegenden Zahl der Fälle auf Grund von bundes- und teilweise auch von landesgesetzlichen Vorgaben. Wir setzen uns dafür ein, dass der Bund die Erfordernisse einer einfachen digitalen Verwaltung schon bei der Gesetzgebung berücksichtigt und komplizierte Umsetzungspflichten auf kommunaler Ebene möglichst vermeidet. Für die Landesgesetzgebung verpflichten wir uns entsprechend.

Das OZG (Onlinezugangsgesetz) setzen wir entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bis Ende 2022 um. Es fordert jedoch lediglich den digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen. Den vollständigen Nutzen haben Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen jedoch erst dann, wenn sie Verwaltungsleistungen tatsächlich nicht nur 24 Stunden am Tag sieben Tage die Woche beantragen können, sondern diese auch medienbruchfrei und möglichst automatisiert abgewickelt werden. Wir unterstützen daher auf der Bundesebene alle Bestrebungen zur Schaffung eines Gesetzes zur tatsächlichen Online-Abwicklung dieser Leistungen. Digitalisierung geht weit über digitale Abbildung analoger Prozesse hinaus. Digitale Verwaltung ist eine Verwaltung, die anders organisiert ist, anders denkt und andere Entscheidungsprozesse gestaltet. Das wollen wir erreichen. Wir werden zu diesem Zweck die Beratung der öffentlichen Stellen im Land zur Umsetzung dieser Ziele ausbauen und konkrete Hilfen und Schulungen vor Ort anbieten. Hierfür können bestehende Einrichtungen, wie beispielsweise Partnerschaften Deutschland, genutzt und professionalisiert werden.

Wir wollen No-Stop-Agencies entwickeln. Mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) wollen wir in Nordrhein-Westfalen bei der vollständigen Automatisierung von Verwaltungsleistungen vorangehen. Dies ist einerseits im Kundensinne. Es hebt andererseits eine erhebliche Digitalisierungsdividende. Die durch die Automatisierung entlasteten Beschäftigten können sich dann anderen Aufgaben der Verwaltung widmen, die nicht automatisiert werden können oder aus sozialen Gründen nicht sollen. Somit leisten wir mit den No-Stop-Agencies neben der Entlastung insbesondere der Kommunen auch einen erheblichen Beitrag im Kampf gegen den Fachkräftemangel.

Das im Zuge der Umsetzung des OZG bundesweit erfolgreich etablierte Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) der Länder ergänzen wir mit einem Alle-für-Einen-Ansatz (AfE). Hierunter verstehen wir die Bestrebungen, die zur länderübergreifenden Standardisierung bei IT-Vorgaben (Interoperabilität, Schnittstellen) führen.

 

Öffentliche IT-Strukturen verbessern

Die hochdynamische Entwicklung zu heute vernetzten Verwaltungsabläufen und -leistungen unter Einbindung dezentraler Register im Rahmen des Once-only-Prinzips hat mittlerweile auch Auswirkungen auf die Landschaft öffentlicher IT-Dienstleister. Die Anforderungen der Verwaltungen werden immer komplexer. Mit Ergänzung des Grundgesetzes wurden die rechtlichen Voraussetzungen für eine lückenlose und medienbruchfreie digitale Kommunikation zwischen Behörden von Bund, Ländern und Kommunen geschaffen. Darauf aufbauend wollen wir die Zersplitterung der nordrhein-westfälischen IT-Dienstleiter-Landschaft zu Gunsten einer effizienten, verfassungskonformen Gesamtlösung für Nordrhein-Westfalen beenden. Dies gilt sowohl für die Landesverwaltung selbst als auch mit Blick auf die kommunale Familie. Wir wollen mit einer umfassenden strategischen Neuausrichtung der zentralen IT-Dienstleister des Landes eine nachhaltige Partnerschaft zu Dienstleistern der Kommunen und öffentlichen IT-Betrieben außerhalb von NRW begründen.  Damit leisten wir nicht zuletzt einen erheblichen Beitrag zur Entlastung der Kommunen und zur Lösung der Fachkräfteproblematik.

 

Neue Impulse für Verwaltungsdigitalisierung

Wir fördern nordrhein-westfälische Start-ups und wollen gerade die eGov-Tec-Szene unterstützen, also Dienstleister, die sich auf die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen spezialisiert haben. Hierzu wollen wir geeignete Formate etablieren, mit denen die Anforderungen der Verwaltung und die Kompetenzen der Start-ups zueinander geführt werden. Nicht zuletzt erschließen wir der Öffentlichen Verwaltung damit neue personelle Ressourcen. So wollen wir IT-Fachkräfte gewinnen.

 

Digitalchecks und Digitalagentur stärken

Nach der Geschäftsordnung der Landesregierung werden alle rechtssetzenden Beschlussvorlagen einem Digital-Check unterzogen. Dieses Instrument werden wir weiter ausbauen. Hierzu wollen wir eine ressortübergreifende Digitalagentur (z. B. beim CIO), deren Beratungsleistung verpflichtend in Anspruch genommen werden muss, einrichten. Denn die wirkliche Digitalisierung einer (Verwaltungs-)Leistung ist mehr als nur deren Elektrifizierung. Oftmals ist die Neuorganisation des ihr zugrundeliegenden (Verwaltungs-)Ablaufes wesentlich entscheidender für den Gesamterfolg als die alleinige Programmierung. Daher wollen wir soweit möglich die Anbindung entsprechender Kompetenzen an diese noch zu schaffende Digitalagentur.

 

Leistungsverbesserung durch datenbasierte Verwaltung

Nordrhein-Westfalen ist schon heute Vorreiter, wenn es darum geht, Offene Daten zur Verfügung zu stellen. Dies gilt sowohl für das Land als auch die kommunale Familie. Wir wollen dies auch mit Blick auf Verwaltungsleistungen werden. Der Staat verfügt auf allen Ebenen (Bund/Länder/Kommunen) über Daten, die aktuell nicht im Sinne der Verwaltungskunden genutzt werden. Unter Wahrung der individuellen Schutzrechte wollen wir Modelle entwickeln und diskutieren, die einen derartigen Nutzen ermöglichen. Eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen wäre damit möglich, ohne dass es eines konkreten Handlungsanstoßes bedürfte.

 

Aufstiegsversprechen für den öffentlichen Dienst stärken

Wir möchten den öffentlichen Dienst durch Förderung und Vergütung wieder attraktiver für aufstiegsorientierte junge Einsteigerinnen und Einsteiger machen. Nur mit motivierten, serviceorientierten und gut ausgebildeten Beschäftigen entwickeln wir Verwaltung zu einer bürgerfreundlichen Anlaufstelle. Um die besten Beschäftigten für unsere Verwaltung zu gewinnen, wollen wir das Aufstiegsversprechen erneuern. Dazu braucht es Chancengerechtigkeit für alle Leistungswilligen. Wir wollen eine Aufstiegskultur statt Laufbahndenken. Das Vorankommen durch eigene Leistung darf nicht durch statische Strukturen behindert werden. Wenn die digitale Transformation auch in der Landesverwaltung gelingen soll, braucht es kreative Köpfe jeden Alters. Gestaltungskompetenz und Kreativität dürfen nicht durch das traditionelle Besoldungssystem ausgebremst werden, Möglichkeiten zur Fortbildung und zum Karrieresprung müssen leistungsbezogen bestehen. Das Besoldungssystem und auch das Dienstrecht wollen wir so reformieren, dass es den strukturellen Anforderungen an einen zukunftsorientierten öffentlichen Dienst gerecht wird.

Ein wichtiger Faktor ist die Durchlässigkeit zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft. In der Privatwirtschaft sind Arbeitsplatzwechsel zwischen Unternehmen selbstverständlich. Das soll auch – in beiden Richtungen – für Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft möglich sein. Der Verlust erworbener Ansprüche darf hier nicht zum Hindernis werden.

Nicht der Beamtenstatus soll die Attraktivität des öffentlichen Dienstes ausmachen, sondern all das, was auch private Arbeitgeber für sich in die Waagschale werfen: attraktive Arbeitsbedingungen, eine hochwertige Aus- und Fortbildung, transparente und anspruchsvolle Aufstiegsmöglichkeiten, immaterielle Wertschätzung sowie eine Bezahlung, die individuelles Engagement belohnt.

 

Digitalisierungsdividende heben

Die Digitalisierung der Verwaltung wollen wir nutzen, um überkommene Strukturen zu verändern. Das Land hat in den vergangenen Jahren dazu bereits erhebliche Anstrengungen bei der Digitalisierung der Landesverwaltung unternommen. So haben wir beispielsweise im Jahr 2017 mit einer europaweiten Ausschreibung die verbindliche Einführung der vollständig elektronischen Akte in der gesamten Landesverwaltung angestoßen. Bis zum Jahresende 2022 schließen wir dieses Projekt vollständig ab. Die Corona-Pandemie hat den Digitalisierungsprozess nochmals deutlich beschleunigt und gezeigt, wo Digitalisierungspotenziale liegen. Nach diesen umfangreichen Anfangsinvestitionen in die Digitalisierung wollen wir im zweiten Schritt eine Digitalisierungsdividende heben, die durch vereinfachte und verschlankte Arbeitsabläufe sowie Prozessoptimierungen entsteht.

 

Schutz der Bediensteten und Gewaltprävention verbessern

Landesweit nimmt die Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst zu. Neben Beleidigungen und Bedrohungen kommt es dabei teilweise sogar zu körperlichen Übergriffen. Grundvoraussetzung für mehr Schutz und Sicherheit für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst ist Rückendeckung durch den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn. Wir setzen uns dafür ein, dass in jeder Dienststelle Gewalt gegen Beschäftigte im Dienst konsequent strafrechtlich verfolgt wird. Betroffene sollen einen Anspruch bekommen, dass der Dienstherr auf Wunsch jedes nicht offensichtlich aussichtlose Verfahren stellvertretend zur Strafanzeige bringt. Sofern Betroffene im Strafverfahren als Zeugin oder Zeuge gehört werden müssen, sollen diese keine privaten Daten offenlegen müssen (z.B. Angabe der dienstlichen Adresse im Falle einer Anzeige, Dienstnummer anstelle eines Klarnamens). Betroffene sollen darüber hinaus den Dienstherrn auch mit der Durchsetzung von nicht offensichtlich aussichtslosen zivilrechtlichen Ansprüchen betrauen können.

 

Digitale Infrastruktur

Eine moderne digitale Infrastruktur ist für Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen von herausragender Bedeutung. Länder wie Schweden zeigen, welches Innovationspotenzial eine gute digitale Infrastruktur freisetzen kann. Wir wollen den flächendeckenden Anschluss an das schnelle Internet in ganz Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich vervollständigen. Die digitale Infrastruktur ist auch wesentlicher Bestandteil der Digitalstrategie.NRW, die wir weiterentwickeln und fortschreiben wollen.

 

Digitalstrategie.NRW weiterdenken

Mit der 2019 vorgelegten und 2021 fortgeschriebenen Digitalstrategie.NRW haben wir den digitalen Projekten und Initiativen ressortübergreifend Orientierung und ein strategisches Dach gegeben. Die Dynamik der Digitalisierung erfordert es, die Digitalstrategie.NRW auch in Zukunft regelmäßig weiterzuentwickeln. Dabei werden wir die Chancen der Digitalisierung im Blick behalten und mit konkreten und messbaren Zielen die Aktivitäten der Landesregierung steuern und miteinander verzahnen. Der Dialog- und Beteiligungsprozess bei der Entwicklung und Fortschreibung der Digitalstrategie ist auch Zeichen unserer neuen und dialogorientierten Digitalpolitik. Daher werden wir auch diesen Dialog mit Stakeholderinnen und Stakeholdern, Expertinnen und Experten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und der interessierten Öffentlichkeit fortsetzen.

 

Gigabit-Ausbau bis 2025 abschließen

Um den Bürgerinnen und Bürgern in allen Landesteilen gleiche Zugangschancen zu ermöglichen und Standortnachteile für Unternehmen bzw. bisher nicht vollständig angeschlossene ländliche Gebiete zu beseitigen, wollen wir den Gigabitausbau bis an jede Milchkanne bis 2025 abschließen. Dazu wollen wir die Anbieter in einen Wettbewerb um die günstigste Abdeckung bringen.

 

Schnelles Mobilfunknetz und 5G weiter vorantreiben

Die Schließung der letzten verbleibenden weißen Flecken im Mobilfunknetz sowie den Ausbau von 5G wollen wir entschieden vorantreiben. Ein flächendeckendes, stabiles und schnelles Mobilfunknetz ist für bereits heute verbreitete Anwendungen erforderlich und Voraussetzung für die Marktreife von Innovationen wie z. B. dem selbstfahrenden Auto.

Außerdem wollen wir eine Praxiserprobung und weitere Erforschung der 6G-Technologie fördern.

 

Mobilität der Zukunft

Mobilität ist Voraussetzung für Teilhabe. Funktionierende Verkehrsadern sind zugleich Grundlage für einen starken Wirtschaftsstandort. Um Mobilität zu ermöglichen, um Wege- und Lieferketten sicherzustellen, müssen alle Verkehrsträger leistungsfähig und gut verknüpft sein. Wir setzen weder einseitig auf einzelne Verkehrsmittel noch auf bestimmte Antriebstechnologien. Wir schreiben auch niemandem vor, wie sie oder er sich fortbewegen soll. Auch in der Verkehrspolitik setzen wir auf Innovationen und Technologieoffenheit statt auf Verbote. Wir wollen in Nordrhein-Westfalen die Mobilität der Zukunft gestalten und dafür die Chancen der Digitalisierung ebenso nutzen wie die vielfältigen technologischen Entwicklungen im Verkehrsbereich. Um Wahlmöglichkeiten und Umstiegsoptionen für die individuelle Fortbewegung zu schaffen, wollen wir alle Verkehrsträger stärken. Wir wollen darüber hinaus die Weichen stellen für die Entwicklung, Erprobung und Anwendung innovativer Mobilitätsangebote. Das gilt etwa für die Implementierung neuer Antriebstechnologien, für autonome Fahrsysteme, für smarte Lösungen im Bereich der Logistik, für Sharing-Lösungen und vor allem für den ÖPNV.

 

Alle Verkehrsträger gleichberechtigt ausbauen

Durch eine substanzielle Steigerung der Investitionen in das Landesstraßennetz haben wir einen Kurswechsel eingeleitet. Sowohl den Erhalt als auch den bedarfsgerechten Ausbau der Straßeninfrastruktur wollen wir weiter stärken, damit der Verkehr auf intakten Straßen fließen kann. Um die Verkehrsbelastungen durch Bautätigkeiten zu verringern, wollen wir die bereits unternommenen Anstrengungen zur Verbesserung des Baustellen-Managements weiterführen. Hierzu wollen wir insbesondere auch die Möglichkeiten der Digitalisierung noch viel stärker nutzen, um so das Tempo des Infrastrukturausbaus insgesamt zu erhöhen. Den Einsatz innovativer Instrumente zur Optimierung der Verkehrsströme und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, beispielsweise durch digitale Verkehrsleitsysteme, wollen wir weiter ausbauen. Den Landesbetrieb Straßen.NRW wollen wir kundenfreundlicher machen.

Zukünftig klimaneutrale Mobilität auf der Straße wollen wir technologieoffen gestalten. Wir wollen deswegen die Rahmenbedingungen für einen schnellen Ausbau von Ladeinfrastrukturen weiter verbessern – insbesondere auch in ländlichen Regionen. Denn gerade dort ist die Individualmobilität durch das Auto oft unverzichtbar – und muss deshalb klimaneutral werden. Wir unterstützen außerdem die Initiative zum Aufbau einer Modellregion „Postfossile Mobilität“ in Kooperation mit den Hochschulen in Ostwestfalen-Lippe.

Gemeinsam mit dem Bund wollen wir die Sanierung der Fernverkehrsinfrastruktur, insbesondere der Brückenbauwerke, voranbringen. Wir wollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter beschleunigen. Hierbei wollen wir gemeinsam mit dem Bund neue Wege gehen und zum Beispiel die Erfahrungen anderer schneller Brückenneubau-Vorhaben nutzen und beim Neubau der A45-Brücke erproben, um dieses Konzept dann landes- und bundesweit ausrollen zu können. Für die Umsetzung eines schnellen A45-Brückenneubaus wollen wir alle irgend nötigen und möglichen Register ziehen und geeignete Strukturen, zum Beispiel durch einen Sonderbeauftragten, schaffen. Wenn temporäre Streckensperrungen wie bei der A 45 bei Lüdenscheid unvermeidbar sind, wollen wir gemeinsam mit den Akteuren der Region für bestmögliche Lösungen suchen, damit die Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie ansässige Unternehmen so gering wie möglich bleiben.

Die Zuverlässigkeit des Schienen-Personennahverkehrs (SPNV) muss weiter verbessert werden, weil das ein zentrales Kriterium für die Attraktivität des Bahnverkehrs ist. Die Weichenstellung des Landes, in den kommenden zehn Jahren eine Milliarde Euro in die grundlegende Sanierung der Stadtbahnsysteme zu investieren, ist hierfür ein Grundstein. Kapazitäten auf der Schiene wollen wir insgesamt für Pendler- und Güterverkehre bedarfsgerecht weiterentwickeln. Das gilt unter anderem auch für den RRX sowie den „Eisernen Rhein“ beziehungsweise den 3RX als temporären Ersatz und die Betuweroute. Wir setzen uns außerdem für eine kundenorientierte Entwicklung der Haltepunkte insbesondere in ländlicheren Regionen und eine bessere Verknüpfung mit anderen Verkehrsträgern ein. Streckenreaktivierungen werden wir prüfen. Zusätzlich wollen wir die im Ruhrgebiet vorhandenen Werksbahntrassen reaktivieren, an die vorhandenen Schienenwege anschließen und zu einem neuen System des Gütertransports im Regional- und Lokalbereich ausbauen. Innovationsprojekte wie wasserstoffbetriebene Streckenabschnitte im Bahn- oder ÖPNV-Verkehr unterstützen wir ebenso wie die Initiative der Hochschulen in Ostwestfalen-Lippe für einen Rail Campus in Minden, um Ostwestfalen-Lippe zu einem Schwerpunkt für die Bahntechnologie der Zukunft zu entwickeln.

Wir unterstützen die Planungen für den Deutschlandtakt und werden unseren Beitrag für eine schnelle und transparente Umsetzung leisten, zum Beispiel auf der Bahnstrecke Hamm-Hannover-Berlin. Darüber hinaus werden wir uns auch auf anderen Fern- und Nahverkehrsstrecken, wie zum Beispiel Lünen - Münster, für eine zügige Umsetzung von Streckenausbaumaßnahmen einsetzen.

Mit der Eifelstrecke von Köln nach Trier wurde eine wichtige Lebensader im südlichen Nordrhein-Westfalen durch die Flutkatstrophe stark getroffen. Wir wollen den Wiederaufbau der Strecke priorisieren und die Strecke zugleich modernisieren und komplett elektrifizieren. Zusätzlich wollen wir die Möglichkeit eines zweigleisigen Ausbaus prüfen, um die Region entlang der Strecke und ihre Wirtschaft für die Schienenlogistik zu erschließen.

Für einen wirksamen Klimaschutz und die Vermeidung von Stau auf den Straßen benötigen wir dringend Verkehrsverlagerungen im Güterverkehr. Direkt wirksam und am schnellsten umsetzbar ist eine Verlagerung auf Wasserstraßen. Diese wollen wir für eine stärkere Nutzung im Güterverkehr ertüchtigen. Wir wollen deswegen eine Landeswasserstraßenstrategie erarbeiten. Eine solche Strategie muss die Gewährleistung einer sicheren Wassertiefe, die Sanierung der Kanäle, Schleusen und Brücken und den Ausbau der autonomen Binnenschifffahrt umfassen. Nordrhein-Westfalen hat bereits eine große Zahl trimodaler Häfen, die wir mit einzelnen weiteren Hafenplätzen einfach und zügig weiter stärken wollen. Chancen durch die zunehmende Automatisierung der Häfen und eine autonome Binnenschifffahrt wollen wir nutzen.

Wir wollen den Radverkehr stärken und in den Gesamtverkehr einbinden durch einen sachgerechten Ausbau der erforderlichen Infrastruktur. Mit dem Fahrradgesetz haben wir eine Grundlage geschaffen und zudem seit unserer Regierungsübernahme weit mehr in die Radinfrastruktur investiert als zuvor investiert wurde. Dies wollen wir verstetigen. Wir werden damit in den folgenden Jahren in ein umfassendes, landesweites Netz von unterschiedlichen Fahrradwegen von Radschnellwegen, Radvorrangrouten bis zu einfachen Radwegen auf Feldwegen investieren. Zentral ist dabei, dass tatsächlich ein Verkehrswegenetz gespannt wird, das alle größeren Städte mit sinnvollen Routen verbindet und überörtliche mit kommunalen Radwegen verknüpft. Durch den Aufbau von Radabstellanlagen und von Mobilstationen, die die unterschiedlichen Verkehrsträger miteinander vernetzen, wird das Fahrrad noch flexibler und besser nutzbar. Für die Flexibilität auf der sogenannten ‚letzten Meile‘ auf dem Weg zur Arbeit, in die Stadt oder nach Hause sorgen auch E-Scooter. Wir begrüßen, wenn sie in weiteren Städten verfügbar sind.

Reisende, vor allem aber auch die Wirtschaft ist auf funktionstüchtige, weltweite Verbindungen angewiesen. Der Luftverkehr ist hierbei von zentraler Bedeutung. Es gilt, Mobilitätsanforderungen, Anwohnerinteressen und Klimaschutzziele in Einklang zu bringen. Wir setzen uns dafür ein, mit innovativen technischen und organisatorischen Maßnahmen permanent für eine Reduktion der Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere durch Fluglärmemissionen, zu sorgen. Neben dem aktiven soll der passive Lärmschutz weiter ausgebaut werden. Die Nachtflugmöglichkeit in Köln wollen wir erhalten, soweit die Möglichkeiten der Lärmreduzierung fortlaufend weiterentwickelt und nach dem neuesten Stand umgesetzt werden. Die dezentrale Luftverkehrsstruktur des Landes wollen wir durch Rahmenbedingungen, die einen wirtschaftlichen Betrieb der Regionalflughäfen ermöglichen, erhalten. Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil einiger Regionalflughäfen wie bei der Berechnung der Luftsicherungskosten müssen dauerhaft beendet werden. Wir wollen, dass künftig Entlastungen durch Bund und Land gleichermaßen und fair für alle Verkehrsflughäfen in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Regionalflughäfen zu sichern und Bedarfe passgenauer entwickeln zu können, setzen wir uns für eine verbindlichere Einbindung der regionalen Wirtschaft, zum Beispiel durch Mitarbeit in Aufsichtsgremien der Flughäfen mit Landesbeteiligung, ein.

Ein wichtiges Entwicklungspotenzial hierfür sind Flugtaxen, die in den kommenden fünf Jahren zu einem regulären Verkehrsangebot zwischen den Regionalflughäfen werden sollen. Da insbesondere im Bereich Logistik zukünftig auch mit einem verstärkten Drohneneinsatz insbesondere auch zur Entlastung der Innenstädte zu rechnen ist, wollen wir den Luftraum der Zukunft mit allen beteiligten Akteuren neu vermessen und vorausschauend gestalten.

 

Modernen Öffentlicher Personennahverkehr stärken

Wir wollen die öffentlichen Verkehre neu aufstellen und dafür konsequent von den Kunden aus denken. Wir wollen den Menschen ein Angebot machen, sich auch jenseits des eigenen Autos komfortabel fortbewegen zu können – wenn sie dies wollen. Dazu nehmen wir die gesamte Wegekette in den Blick. Entscheidend für die individuelle Auswahl des Verkehrsmittels ist die Gewähr, zu jeder Zeit und an jedem Ort planbar, sicher und komfortabel von A nach B zu kommen. Wir wollen dazu die technologischen Möglichkeiten systematisch nutzen und neue Angebote einführen. Verschiedene Verkehrsträger für unterschiedliche Einsatzarten wollen wir dabei bestmöglich miteinander verknüpfen.

Gut, schnell und zu fairen Preisen vom Start zum Ziel zu kommen, darf keine Frage von Verbundgrenzen sein. Den mit „Eezy“ begonnenen Weg zu einem einfachen und einheitlichen Tarifsystem, das in ganz Nordrhein-Westfalen gilt, wollen wir konsequent weitergehen. Damit wollen wir die Chancen eines vereinheitlichten Tarifsystems sowohl für Pendelnde als auch Gelegenheitsfahrende nutzen. Die Hürden für die Nutzung des ÖPNV wollen wir durch die Einführung einfacher, digitaler Registrierungs- und Abrechnungssysteme weiter reduzieren. Wir wollen, dass der Zustieg zum ÖPNV an jedem Ort in Nordrhein-Westfalen per Handy-App möglich wird.

Die Verkehrsverbünde-Struktur wollen wir auf den Prüfstand stellen. Um die ÖPNV-Angebote zukünftig noch kundenfreundlicher zu gestalten und die Umsetzung neuer Angebote zu ermöglichen, wollen wir den Einsatz der finanziellen Mittel durch die Verbünde noch besser steuern. Ziel ist die Umsetzung einheitlicher Tarife und Tickets, einfacherer Zugangssysteme, einheitliche Verkaufsinformationen und insbesondere der konsequente Ausbau von On-Demand-Angeboten.

Die von uns initiierten Mobilstationen wollen wir weiterentwickeln. Wir wollen zentrale Umstiegspunkte schaffen, an denen verschiedene Verkehrsmittel sinnvoll miteinander vernetzt werden. Wir setzen uns zudem für eine weitere Reformierung des Personenbeförderungsgesetzes ein, um mehr Wettbewerb bei innovativen Beförderungsmöglichkeiten insbesondere auf dem Taxi-Markt zu schaffen. Dazu gehört für uns auch die Abschaffung der Rückkehrpflicht bei Poolingverkehren.

Durch eine flächendeckende Ausweitung von On-Demand-Systemen wollen wir die Erreichbarkeit des ländlichen Raums durch ein öffentliches Verkehrsangebot massiv verbessern. Dabei geht es uns um ein kundenorientiertes und zugleich effizientes Angebot, das die starren Angebote, die an der Lebensrealität vieler Menschen vorbeigehen, an vielen Stellen ablösen soll. Mit autonomen Systemen, die derzeit bereits erprobt werden, kann der ÖPNV in Zukunft noch kostengünstiger und flexibler werden. Effizienzsteigerungen wollen wir für Investitionen nutzen. Unser Ziel ist, dass es überall in Nordrhein-Westfalen echte Verkehrsmittelalternativen gibt.

 

Schneller planen, besser bauen

Wir wollen Planungs- und Genehmigungsprozesse für Infrastrukturvorhaben weiter beschleunigen und dazu Bürokratie abbauen, die Verwaltung als Ermöglicherin stärken sowie dem Fachkräftemangel im Planungsbereich ebenso entgegenwirken wie Missmanagement. Bei europäischen Infrastrukturprojekten wollen wir uns an einem europäischen Planungsstandard orientieren, damit die Abschnitte in unserem Land nicht mehr am Ende des Ausbaus, sondern möglichst früh fertig werden.

Die Planungs- und Genehmigungszeiten insbesondere bei den großen Bahnprojekten müssen deutlich beschleunigt werden. Auch der Ausbau des Lärmschutzes muss mit der Entwicklung Schritt halten. Um die Akzeptanz des Verkehrsträgers Schiene zu erhalten, muss steigenden Belastungen mit entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen begegnet werden. Wir werden uns beim Bund dafür einsetzen, dass der Schienenausbau schneller geplant und gebaut wird und gleichzeitig objektive Kriterien für den Lärmschutz verbindlich festgelegt werden, um Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen. Um Planungsverfahren zu beschleunigen, wollen wir rechtliche Möglichkeiten prüfen, um Klagerechte an eine Einbringung von Einwendungen bereits zu Beginn von Planungsprozessen zu knüpfen.

Seit Übernahme der Regierungsverantwortung haben wir beim Abruf von Bundesmitteln für den Straßenbau eine Trendwende eingeleitet. Durch eine aufgebaute Planungsreserve soll auch zukünftig sichergestellt werden, dass Mittel des Bundes nicht zurückgegeben werden müssen, sondern zusätzlich abgerufen werden können.

 

Handlungsfähige Kommunen

Wir vertrauen auf die kommunale Selbstverwaltung und haben deshalb die Rahmenbedingungen der Kommunen kontinuierlich verbessert. Wir wollen gemeinsam mit der kommunalen Familie dafür sorgen, dass unsere Kommunen für die Zukunft lebenswert und handlungsfähig bleiben. Dafür sind vor Ort Spielräume und Entscheidungsfreiräume ebenso notwendig wie eine Verbesserung der Einkommensmöglichkeiten der Kommunen. Wir setzen uns zudem für ein starkes kommunales Ehrenamt mit modernen und inklusiven Strukturen ein.

Die Corona-Pandemie hat die ohnehin angespannte, finanzielle Situation vieler Kommunen weiter zugespitzt. Wir haben die Städte und Gemeinden nicht alleine gelassen, sondern ihnen trotz wegbrechender Steuereinnahmen Planungssicherheit und eine finanzielle Absicherung gegeben. Wir haben unabhängig von der Pandemie dafür gesorgt, dass die Kommunen wieder „echte 23 Prozent“ und damit anteilig mehr Geld aus dem Steuerverbund erhalten – ohne Verrechnungen und Abzüge zu Lasten der Kommunen. Diesen kommunalfreundlichen Kurs werden wir fortsetzen.

 

Gemeindefinanzierung weiterentwickeln

Kommunen müssen in der Lage sein, aus eigener Kraft ihre Aufgaben zu bewältigen und Schwerpunkte zu setzen. Was vor Ort in Eigenregie gut und effektiv erledigt werden kann, muss von Seiten des Landes weder selbst ausgeführt noch vorgeschrieben werden. Grundvoraussetzung hierfür ist eine transparente und verlässliche sowie auskömmliche Finanzausstattung unserer Kommunen.

Die Finanzbeziehungen zwischen Kommunen und Land werden wir weiter anpassen. Perspektivisch wollen wir den Finanzanteil der Kommunen an dem Einnahmeaufkommen des Landes (sogenannte Verbundmasse) von derzeit 23 Prozent auf 25 Prozent erhöhen. Wir setzen dabei vermehrt auf Pauschalen, besonders im Schul- und Bildungsbereich, um den Kommunen eigene Handlungsspielräume zu ermöglichen. Im Gegenzug wollen wir die unzähligen Förderprogramme, mit denen Geld nach langwierigen Vergabeverfahren für vom Land gewünschte Zwecke vor Ort eingesetzt wird, kritisch überprüfen. Die Schulfinanzierung zwischen Land und Kommunen wollen wir im engen Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden fit machen für das 21. Jahrhundert und die Herausforderungen der Digitalisierung.

Das Gemeindefinanzierungsgesetz muss regelmäßig auf seine Treffsicherheit überprüft werden. Unser Ziel ist es, die Finanzkraft der Kommunen in Nordrhein-Westfalen möglichst realitätsnah abzubilden. Die von uns lange geforderte, mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 eingeführte Differenzierung der fiktiven Hebesätze trägt dazu bei.

 

Finanzautonomie stärken: Schuldenbremse und eigene Steuermittel

Der wichtigste Teil der kommunalen Einnahmen ist derzeit die Gewerbesteuer. Sie ist im Vergleich zu den übrigen Einnahmearten jedoch auch die volatilste: In Boom-Zeiten sprudeln die Einnahmen, eine Rezession reißt große Löcher in den Haushalt. Deswegen wollen wir die Gewerbesteuer langfristig durch einen höheren, kommunalen Anteil an der Mehrwertsteuer ersetzen. Das würde die Kommunen von konjunkturellen Schwankungen unabhängiger machen.

Zudem wollen wir den Kommunen das Recht geben, eigene Hebesätze auf die Körperschafts-, die Lohn- und die Einkommensteuer zu beschließen. Das stärkt einerseits die kommunale Selbstverwaltung, anderseits wird die Transparenz für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erhöht, die wissen, wofür sie jeweils ihre Steuern zahlen müssen. Im Gegenzug wollen wir eine kommunale Schuldenbremse einführen, die langfristig zu nachhaltigen Haushalten auch bei den Kommunen führt und damit Generationengerechtigkeit sichert.

 

Altschulden abbauen, Investitionen ermöglichen

Um finanziell notleidenden Städten und Gemeinden aus dem Schuldensumpf zu helfen, hat der „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ wichtige Impulse gesetzt. Auf diesem Weg werden wir – im Zusammenwirken mit den Vorhaben der neuen Bundesregierung – weitergehen und bekennen uns daher zu einer kommunalen Kredithilfe mit dem Leitsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“. Das Land gewährt ein professionelles Schuldenmanagement, gleichzeitig bleibt jede Kommune für ihre Schulden verantwortlich. Eine Vergemeinschaftung von Verbindlichkeiten lehnen wir ab. Weiterhin muss verhindert werden, dass Kommunen, die sich an einer Lösung beteiligen, sich erneut mit unechten Kassenkrediten in die Vergeblichkeitsfalle begeben. Wir wollen deshalb gleichzeitig die Kommunalaufsicht stärken, damit sie als eine Art Frühwarnsystem aktiv werden kann.

 

Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen

In den letzten Jahren haben Kommunen in einigen Fällen hochriskante Investitionen getätigt, etwa bei der Rekommunalisierung von Energieversorgern wie der Steag. Im Ergebnis haben sich Kommunen verschuldet, ohne langfristig die erhofften Gewinne zu erzielen. Den Schaden tragen die Steuerzahler. Wir wollen die Schranken für privatwirtschaftliche Betätigungen der Kommunen erhöhen und die Kompetenz der Räte stärken. Wir wollen das Gemeindewirtschaftsrecht so anpassen, dass eine Kommune nur dann wirtschaftlich tätig werden darf, wenn ein Privatunternehmen die Dienstleistung nicht besser und wirtschaftlicher zur Verfügung stellen kann. Zudem sollen für eine fundierte Entscheidung durch die Ratsmitglieder die meist umfangreichen Dokumente bei der Akquise um ein zusätzliches, zusammenfassendes Gutachten von unabhängiger Stelle ergänzt werden. Für Mitglieder von Aufsichtsgremien in Unternehmen, an denen Kommunen beteiligt sind, wollen wir im Interesse der Steuerzahler einen Sachkundenachweis einführen.

 

Gebühren und Beiträge fair gestalten

Wenn Städte und Gemeinden für die Bürgerinnen und Bürger öffentliche Einrichtungen zur Verfügung stellen, können sie dafür Gebühren und Beiträge erheben. Bei diesen Tätigkeiten nehmen sie oft eine monopolartige Stellung ein, etwa bei der Beseitigung von Abwasser. Die Unterschiede bei den Gebührenbelastungen sind in Nordrhein-Westfalen zum Teil erheblich. Eine stärkere interkommunale Zusammenarbeit kann dabei helfen, Kosten im Sinne der Gebührenzahler zu senken. Mit dem verstärkten Einsatz von Benchmarks und einem Schwerpunkt der Kommunalaufsicht und der Gemeindeprüfungsanstalt wollen wir für mehr Vergleichbarkeit sorgen.

Wir haben die Straßenausbaubeiträge bereits halbiert und die Bürgerinnen und Bürger spürbar entlastet – erstmals seit Jahrzehnten. Das wollen wir konsequent fortsetzen und Straßenausbaubeiträge endgültig abschaffen. Dadurch befreien wir Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Käuferinnen und Käufer von Immobilien von einem erheblichen Kostenrisiko und bauen konkret Bürokratie ab. Weiterhin gilt für uns im Straßenbau das Prinzip Instandhaltung vor nachmaligem Ausbau. Dazu müssen die Finanzen der Kommunen durch Land und Bund auf ein solides Fundament gestellt werden. Die Ausbaustandards für Straßen müssen zudem einer Prüfung unterzogen werden, um den Kommunen mehr Freiheiten zu geben. Bei den Beiträgen für die Ersterschließung von Beiträgen wollen wir eine bürgerfreundliche und rechtssichere Verjährungsfrist einführen.

 

Starke Fraktionen in den Räten, Kreistagen und Verbandsversammlungen

Wir wollen Hürden für das kommunale Ehrenamt abbauen. Dazu gehören die Flexibilisierung und Digitalisierung als Arbeitserleichterung. Unter Pandemiebedingungen haben viele Ratsleute ihre Fraktionsarbeit mit innovativen und digitalen Ansätzen erweitert. Wir wollen diesen Erfolg verstetigen. Die Möglichkeit zu digitalen Fraktionssitzungen soll bestehen bleiben. Aus digitalen Pilotprojekten werden wir erste Erkenntnisse noch in dieser Legislaturperiode umsetzen: In Katastrophenfällen dürfen Räte und Kreistage rechtssicher digital tagen. Freiwillige Ausschüsse können – wenn der Rat es wünscht – ebenfalls digital tagen. Wir stehen weiterhin für die Präsenzsitzung als Regelfall. Dafür spricht aus der juristischen Perspektive der Öffentlichkeitsgrundsatz. Politisch sprechen für die Präsenzsitzung u. a. die Debattenkultur und das sachorientierte, konstruktive Miteinander über die Parteigrenzen hinweg.

Für uns ist aber auch klar: Oft ist es nicht der Weg ins Rathaus, der die Menschen davon abhält, sich aktiv in die Ratsarbeit einzubringen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Sitzungen vor Ort in kommunaler Selbstverantwortung noch stärker auf Ehrenamtliche zugeschnitten und besser organisiert werden. Für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit dem kommunalen Ehrenamt müssen Sitzungen und deren Ende planbar sein und zu realistischen Uhrzeiten beginnen. Zudem braucht es eine Konzentration auf die kommunalen Kernaufgaben und den Verzicht auf umfassende Debatten zu Resolutionen ohne Zuständigkeit.

 

Kommunale Demokratie stärken

Die kommunale Demokratie lebt von unterschiedlichen Formen der Bürgerbeteiligung. Wir haben eine gute Balance zwischen der repräsentativen Demokratie und direktdemokratischen Elementen gefunden. Initiatorinnen und Initiatoren von Bürgerbegehren haben wir durch die Einführung der Vorprüfung zur Zulässigkeit des Begehrens gestärkt.

Für die Kommunalwahl wollen wir ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht für die Wahl der Kreistage sowie der Stadt- und Gemeinderäte einführen. Dieses Wahlrecht ist aus der Bundestags- und Landtagswahl bekannt und bildet das Parteiensystem in Deutschland gut ab.

Wir sind zudem überzeugt, dass (Ober-)Bürgermeister/Landräte eine starke Legitimation brauchen. Die niedrige Wahlbeteiligung in Stichwahlen gefährdet diese Legitimation ebenso wie sehr knappe Ergebnisse im ersten Wahlgang. Wir wollen deswegen ein Präferenzwahlsystem mit integrierter Stichwahl einführen. Das heißt, dass die Wählerinnen und Wähler mehrere Präferenzstimmen abgeben und die Kandidatinnen und Kandidaten somit in eine persönliche Reihung bringen. Das verschafft Wählerinnen und Wählern Auswahl und hält Kandidierende kleinerer Parteien nicht aus taktischen Gründen davon ab, anzutreten.

Durch das Gesetz zur Stärkung des Kreistags wurden auf Kreisebene Verwaltungsvorstände (wie zuvor schon in Städten und Gemeinden) eingerichtet, die die Meinungsbildung in der Verwaltungsspitze auch institutionell verbreitern. Damit verbunden ist das Recht der Wahlbeamten, abweichende Ansichten den Gremien des Kreises mitzuteilen. Wir werden einen Verwaltungsvorstand auch bei den Landschaftsverbänden sowie dem Regionalverband Ruhr jeweils bestehend aus den Direktoren der Landschaftsverbände und den Landesräten bzw. dem Regionaldirektor und den Wahlbeamten einrichten.

 

IT-Ausbildung für kommunale Fachkräfte an Berufskollegs stärken

Durch Schaffung einer Spezialisierung zur IT-Expertin bzw. zum IT-Experten in der öffentlichen Verwaltung sollen zukünftige Fachkräfte der Kommunen gezielt ausgebildet werden. Dadurch werden der Übergang in den kommunalen Dienst erleichtert und zukünftig ausreichend Fachkräfte für diesen Bereich ausgebildet.