Katrin Helling-Plahr zur aktuellen Berichterstattung über Ablehnung digitaler Aufzeichnungen von Strafprozessen

Zur aktuellen Berichterstattung über die Ablehnung digitaler Aufzeichnungen von Strafprozessen erklärt Katrin Helling-Plahr, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP NRW:

"Dass Landesjustizminister Limbach die audiovisuelle Aufzeichnung von Strafverhandlungen ablehnt und die Grünen insoweit offenbar zerstritten sind, ist mehr als befremdlich. Wer zukunftsgerichtete Justizpolitik machen will, sollte vor technischem Fortschritt keine Angst haben. Die audiovisuelle Dokumentation von strafrechtlichen Hauptverhandlungen ist international bereits Standard. Sie dient dem Schutz der Rechte aller am Strafprozess Beteiligten. Wenn das Prozessgeschehen aufgezeichnet und transkribiert wird, erhalten alle Seiten ein verlässliches, objektives und einheitliches Arbeitsmittel. Das dient letztlich der Wahrheitsfindung und führt zu gerechten Entscheidungen. Damit ist gerade auch den Opfern gedient. Die audiovisuelle Dokumentation der strafrechtlichen Hauptverhandlung ist letztlich ein Gewinn für unseren Rechtsstaat. Statt nur Bedenken zu haben, sollte sich Minister Limbach Gedanken darum machen, wie er die Digitalisierung der Justiz in NRW voranbringt."